Wer darf wählen?
Prinzipiell sind alle Menschen in Deutschland wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und in Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Demnach dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern auch alle anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.